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Rentner können Hörgerät von der Steuer absetzen


Georg Breuer von der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.


Medikamente, Zahnersatz, Brille, Hörgerät und häufige Arztbesuche: Im Rentenalter können die Ausgaben für die Gesundheit stark steigen. „Rentner können aber ebenso wie Arbeitnehmer Krankheitskosten bei ihrer Steuererklärung geltend machen“, so Georg Breuer von der Lohnsteuerhilfe Bayern, die in Krefeld eine Beratungsstelle hat.

„Absetzbar sind sämtliche Kosten für eine Brille oder ein Hörgerät ebenso wie der Eigenanteil beim Zahnarzt, bei der Krankengymnastik oder die Zuzahlungen bei Medikamenten“, erklärt Georg Breuer. Auch die Praxisgebühr können Rentner bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. Gegenüber dem Finanzamt können die Aufwendungen durch die Vorlage der Rechnung und des Zahlungsbelegs nachgewiesen werden.

In einigen Fällen muss zusätzlich die Verordnung des Arztes oder Heilpraktikers vorgelegt werden. Das gilt für Medikamente, Rezept-Zuzahlungen, Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und die Krankengymnastik. „Kosten, die durch die Fahrt zum Arzt oder Zahnarzt entstehen, können ebenfalls bei der Steuererklärung angegeben werden“, so Georg Breuer: „Wer mit dem Auto zum Arzt fährt, kann 30 Cent pro Kilometer geltend machen.“


Die Lohnsteuerhilfe Bayern rät, Aufzeichnungen über die Fahrten anzufertigen und diese durch den Arzt bestätigen zu lassen. Auch Fahrten mit Bus oder Taxi werden anerkannt. Hier müssen ebenfalls die Quittungen eingereicht werden.
Für Senioren heißt es also: Belege sammeln! Die Aufwendungen sind jedoch nicht in voller Höhe absetzbar. Ein Rentnerehepaar, das vor 2005 in Rente ging und zusammen 40.000 Euro Altersrente pro Jahr bezieht, muss 50 Prozent, also etwa 20.000 Euro, versteuern. Fünf Prozent davon, also 1000 Euro, gelten als zumutbare Belastung. Alles, was darüber hinausgeht, kann geltend gemacht werden.

Georg Breuer
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

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