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Mehr Netto für Mitarbeiter


Michael Suckow von Lißewski, Suckow & Partner


Häufig werden wir im Rahmen der Beratung gefragt, wie Lohn- oder Gehaltserhöhungen nicht durch Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuern nahezu aufgefressen werden. Lohn- und Gehaltserhöhungen sollen eine hohe Anreizwirkung für die Mitarbeiter geben. Arbeitgebern fällt es zunehmend immer schwerer, hier Möglichkeiten zu finden. Dennoch sehen wir in den folgenden Bereichen ausreichend Spielraum:

Aufmerksamkeiten:
Als Aufmerksamkeiten gelten Sachzuwendungen von geringfügigen Werten (Blumen, Genussmittel, Bücher oder Tonträger). Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer oder sein Angehöriger die Sachzuwendung eines persönlichen Ereignisses (Geburtstag oder Jubiläum) erhält. Der Wert der Sachzuwendungen darf einen Betrag in Höhe von 40 Euro inklusive Umsatzsteuer nicht übersteigen.

Belegschaftsrabatte:
Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eigene Waren oder Dienstleistungen unentgeltlich oder gewährt er ihnen hierauf einen Rabatt, ist der Rabatt bis zu einem Betrag von 1.080 Euro im Jahr je Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei zu gewähren.

Überlassung eines Computers:
Die Überlassung eines betrieblichen – also im Eigentum des Arbeitgebers befindlichen – Computers zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer ist diese Überlassung steuer- und sozialversicherungsfrei. Dabei ist es unerheblich, ob der Computer im Büro oder im Privathaushalt des Arbeitnehmers steht.
Gewährung eines Darlehens:
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer ein Darlehen bis zu einem Betrag von 2.600 Euro zinsfrei überlassen. Die Nichtverzinsung des Darlehens führt zu keinen lohnsteuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Tatbeständen.

Weitere Möglichkeiten bestehen beispielsweise bei der Gesundheitsförderung, Kindergartenzuschüssen und im Bereich der Fahrtkostenerstattung.

Michael Suckow
Lißewski, Suckow & Partner

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